Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig seit 1. August 2022. Hiermit verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit.

  1. Allgemeines
    Die Lieferungen, Leistungen, und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Soweit der Käufer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlich-rechtlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt ergänzend folgendes: Die vorliegenden Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, solange dem Käufer keine geänderte Fassung der Geschäftsbedingungen des Verkäufers zugegangen ist. Alle Vereinbarungen, die diese Geschäftsbeziehungen abändern oder ergänzen, bedürfen der Schriftform. Den Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Diese verpflichten den Verkäufer nicht.
  2. Preis
    Die in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich in Euro. Sie verstehen sich ab unserem Lager. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer gebunden. Der Mindestbestellwert beträgt 5,- EUR + Mehrwertsteuer.
  3. Lieferzeit
    Die Lieferzeit beginnt, soweit alle Einzelheiten der Lieferung klargestellt sind, mit dem Tag der Auftragsbestätigung und bezieht sich auf die Bereitstellung an unserem Lager. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Unvorhergesehene Hindernisse, wie höhere Gewalt oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung usw., gleichviel ob sie bei uns oder unserem Unterlieferanten eintreten, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Inverzugsetzungen werden unter allen Umständen abgelehnt. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung bei verspäteter Lieferung wird nicht anerkannt. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferüberschreitung besteht nicht. Teillieferungen uns Teilleistungen bleiben in jedem Falle vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar ist.
  4. Technische Ausrüstung
    Die Lieferung erfolgt – soweit nichts Gegenteiliges gefordert – in handelsüblicher Beschaffenheit bzw. nach Norm. Bei Sonderanfertigung gehört eine Mehr- oder Minderlieferung im Rahmen der üblichen Toleranz zur vertragsgemäßen Beschaffenheit der Kaufsache. Als übliche Toleranz gilt eine Mengenabweichung von 10 % der bestellten Menge. Ansprüche auf Werkzeuge bei Sonderanfertigung stehen dem Käufer nicht zu.
  5. Versand
    Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Soweit der Käufer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmen Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
  6. Gewährleistung und Haftung
    Soweit der Käufer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlich-rechtlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, hat der Verkäufer in Falle des Auftretens von Mängeln das Recht zur Nacherfüllung (nach Wahl des Verkäufers Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer in allen Fällen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auch gegenüber Verbrauchern. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für Vermögensgegenstände infolge Leistungsverzögerung oder bei Mangelfolgeschäden nur, soweit der Vermögensschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  7. Zahlungsbedingungen
    Unsere Rechnungen sind zahlbar: innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug. Reparaturen und Dienstleistungen sind zahlbar rein netto Kasse.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Soweit der Käufer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlich-rechtlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt ergänzend folgende Regelung: Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne, Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer hat sich das ihm zustehend bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
  9. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
    Soweit der Käufer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlich-rechtlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt folgendes: Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzubeziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat er ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Der Verkäufer kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung seiner Forderung aus der Geschäftsverbindung ohne Weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer übergeht und die abgetretene Forderung dem Käufer zustehen. Der Verkäufer muss die ihm zustehende Sicherung insoweit nach seiner Wahl freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
  10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Osnabrück Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist Bohmte. Gerichtsstand ist für beide Teile Osnabrück.

Sundmäker GmbH & Co. KG, Königsbergstraße 1a, 49163 Bohmte